Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebot und Vertragsschluss
1.1 Unsere Angebote und Kostenanschläge verstehen sich freibleibend.
1.2 Verträge und Änderungen von Verträgen mit uns kommen nur und erst dann zustande, wenn wir Aufträge/Bestellungen unseres Kunden schriftlich angenommen haben, wenn wir Ergänzungs- oder Änderungswünsche schriftlich mit unserem Kunden vereinbart oder die von unserem Kunden bestellten Lieferungen/Leistungen erbracht haben.
1.3 Wir haben nur die in unseren Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifizierten Lieferungen/Leistungen zu erbringen.
2. Urheberrecht und Geheimhaltung
2.1 Sämtliche unseren Kunden zugänglich gemachten Muster und Unterlagen (z.B. technische Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Farb-, Maß- und Gewichtsangaben) enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte. Wir sind jederzeit zu Verbesserungen sowie zu Änderungen dieser Muster und Unterlagen und der Liefer-/Leistungsgegenstände selbst - z.B. Konstruktions- oder Formänderungen, Farbabweichungen - berechtigt, soweit diese Verbesserungen und/oder Änderungen für unsere Kunden zumutbar sind. Bei genormten Waren gelten die auf den Normblättern zugelassenen Toleranzen.
2.2 An allen Mustern und Unterlagen im Sinne vorstehender Ziffer 2.1 behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte rechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Muster und Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie von unserem Kunden unverzüglich an uns zurückzugeben.
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto in EURO ab unserem Werk, und zwar ausschließlich Transport-, Verpackungs- und sonstiger Nebenkosten, die wir dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.
3.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
3.3 Wir sind berechtigt, von unseren Kunden für die vereinbarte Lieferung/Leistung denjenigen Preis zu verlangen, der dem von uns zum Zeitpunkt der Lieferung/ Leistung auch unseren anderen Kunden in Rechnung gestellten höheren Preis entspricht, falls zwischen Abschluss des Vertrages mit unseren Kunden und Lieferung/Leistung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
4. Zahlungen
4.1 Unsere Zahlungsansprüche gegen unseren Kunden sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse.
4.2 Ab Fälligkeitstag stehen uns Zinsen in Höhe von 5% p.a., ab Verzug in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt vorbehalten.
5. Werkzeuge und Abnahmelehren
5.1 Kosten für Werkzeuge stellen wir dem Kunden getrennt vom Warenwert in Rechnung. Die Kosten für die Werkzeuge sind sofort netto nach Erhalt der Erstmuster aus fertigen Werkzeugen zahlbar. Die Werkzeuge bleiben, auch wenn der Kunde die Kosten für die Werkzeuge ganz oder teilweise bezahlt,unser Eigentum.
5.2 Sofern wir in unseren Angeboten nicht ausdrücklich etwas anderes angeboten haben, sind die Kosten für Abnahmelehren in unseren Preisen nicht enthalten. Sie werden nach Auftragserteilung anhand eines von unserem Kunden zu genehmigenden Lehrenkonzepts ermittelt und nach Fertigstellung berechnet.
6. Fristen, Termine und Lieferungen
6.1 Fristen und Termine sind für uns nur verbindlich, soweit wir dieses mit unserem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
6.2 Der Lauf der Liefer-/Leistungsfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringen der von unserem Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und nicht vor Eingang fälliger Zahlungen bei uns.
6.3 Wird der zwischen uns und unserem Kunden jeweils geschlossene Vertrag auf Wunsch des Kunden geändert oder ergänzt, verlängern sich die Liefer-/ Leistungsfristen angemessen unter Berücksichtigung des mit dem Änderungs-/ Ergänzungswunsch unseres Kunden verbundenen zeitlichen Mehraufwandes.
6.4 Der Eintritt von höherer Gewalt oder von sonstigen außergewöhnlichen Umständen, wie insbesondere Arbeitskampf, hoheitliche Maßnahmen oder Verkehrsstörungen, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Lieferanten eingetreten sind, befreien uns gegenüber unseren Kunden für die Dauer ihrer Auswirkung und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung für uns führen, vollständig von unserer Liefer-/Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt.
6.5 Wir sind berechtigt, von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls unser Lieferant aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, uns nicht oder verspätet beliefert, so dass wir unsere Verpflichtungen gegenüber unserem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen können.
6.6 Stellen wir auf Wunsch unseres Kunden aufgrund von ihm zur Verfügung gestellter Muster oder Zeichnungen Ausfallmuster her, sind diese für die Ausführung des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages maßgebend, sofern wir dem Kunden die Ausfallmuster zur Verfügung gestellt haben und er sie nicht unverzüglich als nicht vertragsgemäß zurückgewiesen hat.
6.7 Teil- sowie Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig, bei Sonderanfertigungen jedoch nur bis zu einer Mengenabweichung von bis zu 10%.
7. An- und Abnahme
7.1 Unsere Kunden haben unsere Lieferungen/Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Werktagen, nach Aufforderung durch uns in unserem Werk an- bzw. abzunehmen.
7.2 Nimmt der Kunde unsere Lieferung/Leistung nicht fristgerecht (Ziffer 7.1) an/ab, können wir nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und von unserem Kunden nach unserer Wahl entweder Ersatz des uns entstandenen Schadens oder - ohne Nachweis eines Schadens - Zahlung in Höhe von 10 v.H. des vereinbarten Preises verlangen. Dem Kunden bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Verpackung
Kisten, Paletten, etc. berechnen wir unseren Kunden zu Selbstkostenpreisen. Bei frachtfreier Rücksendung der Kisten, Paletten etc. an uns innerhalb von 4 Wochen -gerechnet ab dem Eingang beim Kunden- in einwandfreier, wieder verwendbarer Beschaffenheit erstatten wir unseren Kunden 2/3 unseres Selbstkostenpreises. Versandkartons und sonstige Einwegverpackungen berechnen wir unseren Kunden ebenfalls zu Selbstkostenpreisen. Die Versandkartons und sonstigen Einwegverpackungen werden von uns jedoch nicht zurückgenommen.
9. Versand- und Gefahrübergang
9.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes der Lieferung geht mit der Annahme des Gegenstandes der Lieferung durch den Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes von uns auf den Kunden über. Dieses gilt auch für Teil - sowie für Mehr- oder Minderlieferungen, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen (z. B. Transport oder .berführung) übernommen haben.
9.2 Die Auswahl der Versandart bleibt uns überlassen. Die Gegenstände der Lieferung/Leistung werden von uns nicht gegen Transportrisiken versichert. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch unseres Kunden und auf seine Kosten ab.
10. Mängel
10.1 Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Herstellung eines neuen Werkes.
10.2 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder unserem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten Preis mindern.
10.3 Ansprüche des Kunden gegen uns auf Erstattung der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung/Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Lieferung/Leistung.
10.4 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 10.3 entsprechend.
10.5 Bei Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.
10.6 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634a Abs. 1 Nr. 2 und 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 11.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
10.7 Gebrauchte Gegenstände liefern wir - vorbehaltlich nachstehender Ziffer 11. - unter dem Ausschluß der Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
10.8 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 11.
10.9 Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil unseres Kunden verbunden.
11. Haftung
11.1 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend zusammengefasst “Schadensersatzansprüche”) unseres Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter infolge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns.
11.2 Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns ist der Schadensersatzanspruch des Kunden gegen uns auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wir für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft haften.
11.3 Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
11.4 Vorstehende Ziffer 10.9 gilt für unsere Haftung entsprechend.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns dem Kunden gelieferten und/oder an den von uns im Auftrag des Kunden eingebauten Gegenständen (im folgenden zusammenfassend Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller fälligen Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Kunden vor. Dieses gilt auch, soweit wir mit unserem Kunden die Bezahlung einer Schuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren.
12.2 Unser Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware durch unseren Kunden ist nicht gestattet.
12.3 Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware nimmt der Kunde ausschließlich für uns vor. Bei einer Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch unseren Kunden erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum in dem Verhältnis, in dem der Gesamtwert der neuen Sache zum Rechnungswert der Vorbehaltsware steht. Die aus der Verarbeitung entstandene neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
12.4 Unser Kunde tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer als Sicherheit im voraus an uns ab. Für den Fall des Exports der Gegenstände tritt unser Kunde ferner hiermit an uns alle Ansprüche ab, die ihm im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische Kreditinstitute zustehen oder künftig zustehen werden, insbesondere die Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien. Wird die Vorbehaltsware von unserem Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft, gelten die vorbezeichneten Ansprüche anteilig, und zwar in Höhe des von unserem Kunden für die Vorbehaltsware netto in Rechnung gestellten Betrages an uns abgetreten. Die vorstehenden Abtretungen beinhalten keine Stundung unserer Zahlungsansprüche gegen unseren Kunden.
12.5 Unser Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Ansprüche ermächtigt. Unsere Befugnis, die Ansprüche jeweils selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Ansprüche nicht einzuziehen, solange unser Kunde uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder mangels Masse abgewiesen worden ist. Ist einer der vorstehenden Fälle eingetreten, hat uns unser Kunde alle die zum Einzug der an uns abgetretenen Ansprüche erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übermitteln und den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
12.6 Unser Kunde hat die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, getrennt zu lagern und als in unserem Eigentum stehende Ware zu kennzeichnen.
12.7 Auf Verlangen unseres Kunden werden wir an diesen das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche jeweils insoweit zurückübertragen, als der Wert der Vorbehaltsware den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Ansprüche um mehr als 20 v.H. übersteigt.
13. Eigentums- und Schutzverletzung
Sollten wir von einem Dritten wegen einer Eigentums- Urheber- oder sonstigen Schutzrechtsverletzung infolge Bearbeitung uns vom Kunden beigestellter Sachen, Materialen, Mustern etc. in Anspruch genommen werden, hat uns unser Kunde von diesen Ansprüchen freizustellen und uns etwaige Aufwendungen und Schäden zu erstatten, die uns im Zusammenhang mit der von diesem Dritten geltend gemachten Eigentums-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechtsverletzung entstehen.
14. Übertragung/Aufrechnung und Einbehalt
14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichtete Ansprüche und Rechte ohne unsere schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen.
14.2 Der Kunde kann uns gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen (bewiesenen) Ansprüchen aufrechnen.
14.3 Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ergänzend gilt Ziffer 14.2.
15. Datenschutz
Wir dürfen die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Kunden erforderlichen Daten des Kunden und der einzelnen Verträge mit ihm EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für unsere betrieblichen Zwecke verarbeiten und einsetzen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten - auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks - ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Amts-/Landgericht. Wir bleiben jedoch - nach unserer Wahl - berechtigt, Ansprüche gegen unseren Kunden auch an den für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichten geltend zu machen.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
17. Teilunwirksamkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines mit dem Kunden über Lieferungen und Leistungen geschlossenen Vertrages unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.